AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten fürdie gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Bottec GbR, Hauptstr. 34/1, 75323 Bad Wildbad, Deutschland und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die Bottec GbR nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://www.bottec.de jederzeit abrufbar.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1 Angebote der Bottec GbR sind ausschließlich freibleibend. Erfolgt die Leistung durch die Bottec GbR, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.3 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Bottec GbR.
2.4 Verstößt der Kunde gegen das Verbot der Weitergabe der unter 2.3 bezeichneten Gegenstände (Zeichnungen, Entwürfe, Layouts, Software und sonstigen Materialien), und gibt diese unberechtigt an Dritte weiter, wird dadurch ein pauschaler Schadensersatzanspruch der Bottec GbR in Höhe von 1.000,00 Euro für jeden einzelnen Fall ausgelöst. Es handelt sich hierbei um eine Mindestsumme. Der Bottec GbR bleibt es unbenommen höhere Schäden nachzuweisen und höhere Ersatzansprüche zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
3. Zusammenarbeit
3.1 Der Kunde benennt der Bottec GbR einen fachkundigen Ansprechpartner, der verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Entscheidungen treffen kann. Dieser Ansprechpartner ist für den Kunden berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt Willenserklärungen im Rahmen des Auftrags, bzw. auch Willenserklärungen zum Zwecke der Nachtrags-beauftragungen gegenüber der Bottec GbR abzugeben. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. ist eine Ersatzperson zu benennen. Veränderungen in der benannten Person sind unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gilt der zuvor benannte Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen seiner bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.2 Der Ansprechpartner hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen.
3.3 Über den Informationsaustausch und die Absprachen zwischen dem Kunden bzw. dessen Ansprechpartner und der Bottec GbR wird die Bottec GbR eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht. Entsprechend werden Vertragsänderungen, bzw. Vertragserweiterungen schriftlich bestätigt.
4. Leistungen
4.1 Inhalt, Beschaffenheit und Umfang der von der Bottec GbR geschuldeten Leistung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Dienstvertrag ggf. nebst Leistungsbeschreibung oder dem mündlichen bzw. schriftlichen Angebot der Bottec GbR. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Die Bottec GbR erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Bottec GbR nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
4.3 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
4.4 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
4.5 Die Bottec GbR weist den Kunden darauf hin, dass sie – sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart – bereits bestehende eigene Frameworks oder Teillösungen oder verfügbare Open-Source-Software in die zu erstellenden Leistungen einfließen lassen wird. Die Bottec GbR stellt sicher, dass keine Pflicht zur Offenlegung der Leistung gegenüber Dritten oder zur allgemeinen Verfügbarmachung oder Lizensierung der Leistung (mit Ausnahme der verwendeten Open-Source-Software als solcher) entsteht.
4.6 Überlässt die Bottec GbR dem Kunden im Rahmen von Nacherfüllung oder Pflege (im Rahmen eines gesonderten Vertrages) Ergänzungen (z.B. Patches) oder eine Neuauflage der Leistungen oder von Teilen davon (z.B. Update, Upgrade), unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
4.7 Der Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Bottec GbR.
4.8 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter der Bottec GbR werden von dieser ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter der Bottec GbR. Bei der Auswahl wird die Bottec GbR die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Bottec GbR erbringt die Leistungen durch Personal, das nach ihrem Ermessen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine von der Bottec GbR zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht dies zu Lasten der Bottec GbR.
4.9 Die Bottec GbR bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes- die Art und Weise der Leistungserbringung.
4.10 Der Kunde ist gegenüber der Bottec GbR bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern der Bottec GbR nicht weisungsbefugt.
5. Mitwirkungsleistungen
5.1 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der Bottec GbR die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten und Voraussetzungen, soweit diese nicht von der Bottec GbR geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen sowie stets aktualisiert werden.
5.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbarem, digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Bottec GbR.
5.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Bottec GbR unverzüglich mitzuteilen. Die Bottec GbR darf, außer bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis gegenteiliger Unterlagen, Informationen und Voraussetzungen, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Voraussetzungen ausgehen.
5.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.5 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, wird der Kunde alle von der Bottec GbR übergebenen Unterlagen, Informationen usw. bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust rekonstruiert werden können.
6. Leistungsänderungen
6.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies der Bottec GbR schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Bottec GbR zu vergüten.
6.2 Die Bottec GbR teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Bottec GbR wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
7. Freigabe
7.1 Nach Aufforderung der Bottec GbR ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
7.2 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).
7.3 Der Kunde ist verpflichtet auf Zwischenergebnisse, welche ihm zur Freigabe vorgelegt werden, innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu reagieren. Ebenso ist der Kunde verpflichtet andere Mitwirkungsleistungen, wie zum Beispiel die Lieferung von Bildmaterial oder ähnlichem innerhalb von mindestens 4 Wochen zu erbringen. Sofern sich die Bearbeitung eines Projektes verzögert, weil der Kunde Mitwirkungs-leistungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erbringt, muss der Kunde Mehrkosten, welche durch die Verzögerungen entstehen, tragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aufbauende Arbeiten auf der Grundlage von Zwischenergebnissen erbracht werden müssen, welche später überarbeitet werden müssen, weil der Kunde erst nach mehr als 4 Wochen auf die Anfrage nach Freigabe reagiert.
7.4 Weiter wird klargestellt, dass Bottec GbR berechtigt ist, einzelne abgeschlossene Arbeitsergebnisse, wie zum Beispiel Drehbücher, Lektionen und Unterseiten zwischenabzurechnen. Das Recht zur Zwischenabrechnung entsteht mit der Vorlage der einzelnen abgeschlossenen Arbeitsergebnisse beim Kunden. Die Zwischenabrechnung darf auch dann erfolgen, wenn der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht erbringt. Sofern der Kunde Freigaben nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Vorlage eines abgeschlossenen Zwischenergebnisses erklärt, bzw. Bildmaterial nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Anforderung liefert, ist dies ohne Bedeutung für die Fälligkeit der Zwischenabrechnung. Die mit Zwischenabrechnungen angeforderten Zahlungen werden 4 Wochen nach Vorlage der einzelnen abgeschlossenen Arbeitsergebnisse zur Zahlung fällig.
8. Zugang zum elektronischen Projekt-Tool
8.1 Die Bottec GbR betreibt ein elektronisches Projekt-Tool, auf das über das Internet zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum Projekt-Tool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Bottec GbR unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Tool ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.
9. Termine und Fristen
9.1 Termine und Fristen sind verbindlich, soweit sie von der Bottec GbR und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass die Bottec GbR ihrerseits die für sie notwendigen Leistungen ihrer etwaigen, jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
9.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat die Bottec GbR nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Bottec GbR, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
9.3 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
9.4 Gerät die Bottec GbR mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzuges für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bottec GbR beruht.
9.5 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von der Bottec GbR zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so kann er für jede vollendete Woche der Verzögerung 1% des Preises für den Teil der Leistung verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bottec GbR beruht.
10. Laufzeit
10.1 Die Vertragslaufzeit wird ausschließlich einzelvertraglich geregelt. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, können Verträge mit einer Laufzeitvereinbarung von jeder Vertragspartei nach Ablauf der vertraglichen Grundlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
10.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
11. Rechte
11.1 Die Bottec GbR gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
11.2 Will der Kunde von der Bottec GbR gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
11.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
11.4 An den Dienstleistungsergebnissen, die die Bottec GbR im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt sie diesem, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten bzw. vereinbarten Einsatzwecks auf Dauer bzw. für die vertraglich bestimmte Laufzeit zu nutzen. Diese Rechte schließen etwaig vereinbarte Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der Bottec GbR.
11.5 Die Bottec GbR kann das unter Ziffer 11.4 genannte Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Nutzungs- und/oder Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Rückruf erfolgt durch schriftliche Erklärung der Bottec GbR gegenüber dem Kunden. Die Bottec GbR hat dem Kunden vor einem etwaigen Rückruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Bei wiederholten Verstößen und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die Bottec GbR den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der Bottec GbR die Einstellung der Nutzung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rückruferklärung schriftlich zu bestätigen.
11.6 Ohne gesonderte vertragliche oder gesetzliche Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
11.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken die Bottec GbR zu nennen. Zumutbare Urhebervermerke an oder auf der Leistung oder deren Vervielfältigungsstücken dürfen nicht entfernt oder verändert und ihre Anzeige darf nicht unterdrückt werden.
11.8 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
12. Versand
12.1 Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
12.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann die Agentur die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Die Agentur wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
12.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
13. Fremdleistungen
13.1 Die Bottec GbR wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel eigenen Namen und auf eigene Rechnung bestellen.
13.2 Für die Kosten, welche für die Fremdleistungen anfallen, darf die Bottec GbR Vorkasse mit sofortiger Zahlungsfähigkeit beim Kunden anfordern.
14. Vergütung
14.1 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Bottec GbR berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
14.2 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der Bottec GbR anwendbar.
14.3 Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen der Interessenvertretung der Branche, in der die Bottec GbR hauptsächlich tätig ist, Anwendung.
14.4 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Bottec GbR im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
14.5 Kostenvoranschläge der Bottec GbR sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Bottec GbR schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird die Bottec GbR den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich schriftlich hinweisen.
14.6 Die Leistung der Bottec GbR erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen schriftlichen Dienstvertrages ggf. nebst Leistungsschein oder des mündlichen bzw. schriftlichen Angebotes der Bottec GbR. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
14.7 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise „netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
15. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
15.1 Soweit im Einzelnen anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
15.2 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf dem Bankkonto der Bottec GbR gutgeschrieben ist.
15.3 Die Bottec GbR ist berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, sofern der Kunde mit der Zahlung auf Zwischenabrechnungen oder auf Endabrechnungen in Verzug gerät. Das Recht der Bottec GbR, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt unberührt.
15.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, welches nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
16. Gewährleistungsansprüche / Mängelansprüche
16.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Bottec GbR dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht der Bottec GbR besteht -soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist- nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch die Bottec GbR angemessen zu beobachten.
16.2 Hat die Bottec GbR eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten und gelingt ihr die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.3 Im Fall einer Kündigung gem. Ziffer 15.2 hat die Bottec GbR Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung von ihr erbrachten Leistungen. Der Anspruch entfällt für solche Leistungen, hinsichtlich derer der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach dem Zugang der Kündigungserklärung qualifiziert darlegt, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
16.4 Hat die Bottec GbR eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, kann sie dem Kunden im Rahmen ihres Ermessens deren vertragsgemäße Erbringung anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann die Bottec GbR damit verbundenen Aufwand und die damit verbundenen Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen.
16.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bottec GbR unberührt, insbesondere auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.6 Für etwaige über die vorstehend in Ziffer 16.1 – 16.3 genannten und über diese hinaus gehenden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 17.
17. Haftung
17.1 Die Bottec GbR haftet auf Schadensersatz
- für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die Bottec GbR, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
17.2 Die Bottec GbR haftet bei leichter, bzw. einfacher Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, bis maximal 10 Prozent des Auftragswertes. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter und einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
17.3 Soweit die Bottec GbR direkt für leichte, bzw. einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Wert des Vertrages begrenzt.
17.4 Für die Verjährung gilt Ziffer 16.5 entsprechend.
17.5 Bei Verlust von Daten haftet die Bottec GbR nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der Bottec GbR tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Der Kunde ist dazu verpflichtet täglich eine vollumfängliche Datensicherung durchzuführen, damit die Gefahr eines Schadenseintritts durch Datenverlust minimiert werden kann.
17.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen die Bottec GbR gelten Ziffern 16.1 -16.4 entsprechend.
17.7 Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
17.8 Die Haftung wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden beim Kunden bleibt uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang bestehen.
18. Fremdinhalte, Domain-Namen
18.1 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Bottec GbR nicht verantwortlich. Die Bottec GbR ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
18.2 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Bottec GbR selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Bottec GbR schad- und klaglos.
18.3 Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domainnamen durch die Bottec GbR obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte dem Kunden. Punkt 17.2 gilt entsprechend.
19. Geheimhaltung, Referenznennung
19.1 Die Bottec GbR und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen der Bottec GbR und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten verbindlich auferlegen.
19.2 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
19.3 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
19.4 Der Bottec GbR und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per Email) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden daher weder die Bottec GbR noch der Kunde Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien zuvor eine Verschlüsselung gesondert vereinbart worden ist.
19.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20. Datenschutz
20.1 Die Bottec GbR ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
20.2 Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
21. Einbeziehung Dritter, Abtretung
21.1 Die Bottec GbR ist zur Einschaltung von Unterauftragnehmern berechtigt.
21.2 Der Kunde kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Bottec GbR auf einen Dritten übertragen.
22. Weitere Kundenprojekte
22.1 Die Bottec GbR ist frei - auch während der Laufzeit dieses Vertrages - für andere Unternehmen jeglicher Branchen tätig zu werden. Das betrifft insbesondere auch Unternehmen, die in derselben Branche wie der Kunde tätig sind. Die Bestimmungen dieses Vertrages über die Geheimhaltung (Ziffer 20) bleiben unberührt.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz der Bottec GbR.
23.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Bottec GbR. Die Bottec GbR ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
23.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
23.4 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.